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   OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 1 W 9/19   

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https://dejure.org/2019,25983
OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 1 W 9/19 (https://dejure.org/2019,25983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2019 - 1 W 9/19 (https://dejure.org/2019,25983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19 (https://dejure.org/2019,25983)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 12651
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).
  • BVerfG, 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen

    Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19 -, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).
  • KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21

    Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung

    Denn die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 13, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19 -, BeckRS 2019, 12651.
  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 6 W 50/23

    Kein Rechtsmissbrauch bei Vorenthalten von Informationen im zweiseitig geführten

    Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG WRP 2021, 461, Rnr. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.2. 2019 - 1 W 9/19 -, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).
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